Anhand eines lösungsorientierten Ansatzes wird versucht, Ressourcen aufzuzeigen, einen neuen Blickwinkel einzubringen und Hilfestellung für den Alltag zu leisten. Dabei können Techniken und Methoden aus verschiedenen therapeutischen Schulen zum Einsatz kommen. Das Ziel der Behandlung ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der seelischen Gesundheit bzw. die Linderung oder Beseitigung von Leidenszuständen.
Entsprechend dem Waffengesetz von 1996 ist bei einem Erstantrag auf Besitz einer Waffe ein psychologisches Gutachten beizubringen. Dieses Gutachten soll Aufschluss darüber geben, ob der Antragsteller "dazu neigt, unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden".
Die Kosten sind laut 1. WaffV. gesetzlich festgelegt und betragen bei Erstantrag 236,--.
Das Ziel der Beratung ist die Lebensqualität zu verbessern, sowie substanzbedingte, gesundheitliche oder soziale Folgeschäden zu verhindern bzw. zu reduzieren.
Anhand von standardisierten Testverfahren und einem ausführlichen Explorationsgespräch wird eine fachliche Aussage über die Persönlichkeitsstruktur, die kognitive Leistung oder die allgemeine psychische Befindlichkeit getätigt. Es werden Hintergründe und Ursachen beleuchtet, um einen weiteren optimalen Lösungsplan zu finden.