Entsprechend dem Waffengesetz von 1996 ist bei einem Erstantrag auf Besitz einer Waffe ein psychologisches Gutachten beizubringen. Dieses Gutachten soll Aufschluss darüber geben, ob der Antragsteller "dazu neigt, unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden".

Die Kosten sind laut 1. WaffV. gesetzlich festgelegt und betragen bei Erstantrag 236,--.